Wer unverschuldet an einem Verkehrsunfall beteiligt ist, möchte naturgemäß auch den dabei entstandenen Schaden an seinem Fahrzeug ersetzt bekommen. In der Regel nehmen die Unfallverursacher dabei ihre Versicherung in Anspruch, da sie selbst nicht für die Kosten aufkommen möchten. In diesem Fall ist ein Schadengutachten unerlässlich, um die Schadenshöhe, die Reparaturkosten oder auch die Wertminderung zu ermitteln. Gleiches gilt auch dann, falls das schädigende Ereignis an dem Pkw beispielsweise durch anderweitige äußere Einflüsse wie Hagel oder Hochwasser eingetreten ist.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Schadengutachten?
Ein Schadengutachten ist ein standarisiertes Prozedere nach einem Verkehrsunfall oder einem anderen schädigenden Ereignis. Derartige Gutachten werden von neutralen Sachverständigen sowohl bei Haftpflicht- als auch Kaskoschäden erstellt. Anhand der jeweiligen Versicherungsbedingungen ermitteln die Gutachter als für die Schadensregulierung und Beweissicherung infrage kommenden angaben. Das Ziel eines Schadengutachten ist es, den Geschädigten den Rechtsanspruch auf Schadensersatz zu sichern und gegebenenfalls die Klärung der Schuldfrage eindeutig zu bestimmen. Die Gutachten sind als Beweismittel bei einer potenziellen gerichtlichen Auseinandersetzung von essenzieller Bedeutung. Ein herkömmlicher Kostenvoranschlag reicht in diesem Zusammenhang nicht aus, da dieser keine beweissichernde Funktion beinhaltet und somit nicht prozesstauglich ist.
Besteht die Möglichkeit, einen Sachverständigen frei zu wählen?
Als Geschädigter eines Unfalls hat jeder Verkehrsteilnehmer das Recht, einen neutralen Experten mit der Begutachtung des Fahrzeugs zu beauftragen. Wer beispielsweise in Köln oder Düsseldorf schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, kann auch ein neutrales und beweisfähiges Unfallgutachten in Gummersbach zur Klärung des Schadensumfangs erstellen lassen. Dieses Recht wird zudem selbst dann nicht verwirkt, falls durch die Versicherung des Unfallverursachers bereits ein eigener Sachverständiger mit der Aufgabe betreut wurde. Geschädigte müssen das Gutachten der gegnerischen Partei nicht akzeptieren. Prinzipiell trägt die Versicherung des Verursachers die Kosten für das Gutachten.
Besteht die Pflicht, den Schaden reparieren zu lassen?
Bei unverschuldeten Schäden an dem Fahrzeug, sei es durch einen Unfall oder durch andere äußere Einwirkungen, besteht ein genereller Anspruch auf Schadensersatzleistungen. Die Inaugenscheinnahme und exakte Überprüfung sollte daher unbedingt von einem unabhängigen Kfz-Gutachter vorgenommen werden. Auf der Basis seiner Expertise besteht nun die Möglichkeit, den Schaden in einer beliebigen Werkstatt beheben zu lassen oder sich den definierten Rechnungsbetrag auszahlen zu lassen.
Welche Vorteile bietet die Inanspruchnahme eines neutralen Kfz-Gutachters?
Bei einem Verkehrsunfall belaufen sich die Schäden an dem Fahrzeug schnell auf mehrere tausend Euro. Auf der Grundlage des Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen lassen sich die Höhe des Schadens und den damit verbundenen Anspruch auf Erstattung der Kosten gerichtsverwertbar belegen. Geschädigte profitieren daher in hohem Maße durch die Arbeit eines Experten:
- Detaillierte Feststellung des Schadenumfangs
- Prozesstaugliche und gerichtsverwertbare Beweissicherung durch präzise Dokumentation (auch Fotos)
- Auch bei Schadensfällen durch Naturgewalten, Hagel und ähnliches rechtsgültig
- Reparatur in der Werkstatt des Vertrauens oder Auszahlung des festgelegten Abrechnungsbetrags
Fazit
Wer schuldlos an einem Verkehrsunfall beteiligt ist, hat im Schadensfall Anspruch auf Erstattung der Kosten an seinem Pkw. Unabhängige Sachverständige ermitteln präzise die Schadenshöhe und sichern den Geschädigten ihren rechtlich verbrieften Anspruch auf Schadensersatz. Die Gutachten sind prozesstauglich und als Beweise gerichtlich verwertbar.